Klimaschutz und leistbares Leben anstatt klimaschädlicher Förderungen! Eine Aktion von Fridays for Future, an der Schulen eingeladen sind teilzunehmen.
Am Freitag, 24.4.2026 findet in Wien von 10 bis 12 Uhr am Maria-Theresien-Platz eine Klima-Aktion von Fridays for Future statt. Die Veranstaltung bietet Redebeiträge, Musik, Infostände sowie Möglichkeiten für Fragen und Austausch und fordert anlässlich der Budgetverhandlungen Geld für Klimaschutz und ein leistbares Leben statt für klimaschädliche Subventionen.
Schüler*innen können durch eine Teilnahme Selbstwirksamkeit erfahren, zivilgesellschaftliches Engagement in einem sicheren Rahmen ausprobieren und dabei auch noch über die Zusammenhänge von Klima-, Wirtschafts- und Budgetpolitik lernen. Nähere Informationen zur Veranstaltung findet ihr auf der Website von Fridays for Future.
Die Klima-Aktion wurde mittels Verordnung am 7.4.2026. von der Bildungsdirektion Wien für alle Wiener Schulen zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt:
“Gemäß § 13a SchUG, wird der am 24. April 2026 stattfindende „KlimaAktionsTag“ seitens der Bildungsdirektion für Wien zur schulbezogenen Veranstaltung für alle Schulen erklärt.”
Das heißt: einer Teilnahme mit ganzen Schulen, ganzen Schulklassen oder einzelnen Schüler*innen steht nichts mehr im Wege. Denn für schulbezogene Veranstaltungen gilt generell:
Schüler*innen müssen sich zur Teilnahme anmelden. Eine Anmeldung kann nur in Ausnahmefällen untersagt werden. Ab der 9. Schulstufe dürfen sich Schüler*innen selber anmelden. Angemeldete Schüler*innen haben Teilnahmepflicht.
Ab der 7. Schulstufe ist nur eine Begleitung und keine Aufsicht notwendig. Es können auch Eltern oder andere Personen als Begleit- oder Aufsichtspersonen mitgenommen werden.
Material für die Organisation in Klassen und Schulen
Für die Organisation der Demoteilnahme an eurer Schule könnt ihr unsere Formularvorlagen benutzen. Und in unserer Blaupause für Schulen findet ihr einen Standardablaufplan fürs Organisieren (im Sinne von: Was muss ich wann tun).
Ihr Titel
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Praktische Tipps & Ideen für die Teilnahme mit Schüler*innen ...
- Faustregel: 1 Lehrkraft als Aufsichtsperson pro ca. 10 bis 15 Schüler*innen! Insb. in der Oberstufe kann gem. Aufsichtserlass die Beaufsichtigung gelockert werden, aber auch schon in der 7. und 8. Klassenstufe, sofern angemessen.
- Geht als Schul-„Block“ zum Aktionsort: Malt große Banner und geht in einer großen, geschlossenen Gruppe. So habt ihr eine räumliche Abgrenzung zur restlichen Kundgebung.
- Wer mag: Organisiert Megaphone für den Marsch zum Aktionsort. Mit denen können Schüler*innen sich gegenseitig motivieren, z.B. auch schuleigene Sprüche gerufen und ggf. nach Personen gerufen werden.
- Legt gemeinsam mit den Schüler*innen Sprüche fest, die gerufen werden dürfen. Anregungen gibt es weiter unten.
- Beachtet unseren 5-Stufen-Plan zur Aufsichtspflicht am Klimastreik, der auf dem Leitfaden der Jugendwohlfahrt zu diesem Thema beruht (Anmerkung: keine verbindliche Rechtsauskunft). Anm.: Der 5-Stufen-Plan ist zwar für Klimastreiks geschrieben, gilt aber analog für den Klimaaktionstag.
- Allgemein empfehlen wir, eine Notfallnummer und fixe Treffpunkte bei der Kundgebung und ggf. an der Gehroute bekanntzugeben, an denen man sich sammeln kann, wenn jemand verlorengehen sollte.
- Nehmt etwas Hohes und gut Sichtbares mit, an dem eure Schüler*innen vom Weiten schon erkennen können, wo sich die Lehrer*innen und Mitschüler*innen aufhalten. Beispiel: Auf Karton beidseitig geklebtes Schullogo, befestigt an einem langen Stock.
- Lasst eure Schüler*innen an diesem Tag gleichfärbige Kleidung tragen.
- …
Rechtliches & Tipps
Die wichtigsten rechtlichen Hintergrundinfos ...
- Eine einfache Möglichkeit der Teilnahme mit Klassen bleiben in jedem Fall die guten, alten Lehrausgänge (genauer: Schulveranstaltungen), sofern gut organisiert. In diesem Fall geht man einfach mit ganzen Klassen zur FFF-Klimaaktion. Wir empfehlen insb. im Falle von Lehrausgängen im Sinne der politischen Bildung Arbeitsaufträge und fundierte Behandlung im Unterricht.
- Im Jahr 2019 hat das BMBWF per Erlass festgelegt, dass Schüler*innen im Rahmen von Schulveranstaltungen oder schulbezogenen Veranstaltungen am damaligen Earth Strike teilnehmen dürfen. Aus unserer Sicht (sowie auch aus Sicht von Insidern diverser Bildungsdirektionen) ist der Erlass auch auf alle weiteren (großen) Klimastreiks und verwandten Aktionen direkt anwendbar, da die Argumentation des Erlasses ihre Gültigkeit nicht verliert. Das heißt: Laut dem BMBWF dürfen bei größeren Klimademos Schulen im Rahmen von Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen teilnehmen, sofern die Schulen bzw. Bildungsdirektionen sich für die entsprechende Genehmigungen entscheiden.
- Folgende zwei Teilnahmemöglichkeiten für Schulen sind zu unterscheiden:
- Der SGA bzw. das Schulforum an der jeweiligen Schule kann Klimademos zur schulbezogenen Veranstaltung erklären, sofern dies die zuständige Bildungsdirektion noch nicht getan hat. Dann können Schüler*innen per Anmeldung legal teilnehmen (vgl. Girl’s Day). Außerdem kann die jeweilige Bildungsdirektion ein Event landesweit zur schulbezogenen Veranstaltung erklären; das müssen alle Schulleitungen im Bundesland dann so akzeptieren, derzeit also in Wien und vorauss. Vorarlberg.
- Die jeweilige Schulleitung kann genehmigen, dass Klassen an der Klimaaktion als Schulveranstaltung (im Jargon: Exkursion, Lehrausgang, …) teilnehmen. In diesem Fall ist die Teilnahme für Schüler*innen (z.B. die gesamte Schule, Oberstufe oder eine gesamte Klasse) jedenfalls verpflichtend. Diese Möglichkeit wird übrigens im BMBWF-Erlass explizit angesprochen. Wichtig: Eine Teilnahme per Schulveranstaltung bedeutet keine Pflicht, zu demonstrieren, und muss entsprechend pädagogisch gut eingebettet werden (z.B. Beobachtungsauftrag).
- Die Beaufsichtigung ist in angemessener Form natürlich sicherzustellen. Für ältere Schüler*innen kann nach günstiger Abwägung die Aufsicht vernachlässigt oder gelockert werden, andernfalls ist die Beaufsichtigung durch Lehrkräfte Voraussetzung für die Teilnahme. Praktische Tipps dazu gibt es weiter unten.
- Bei der Teilnahme mit Schüler*innen gibt es wichtige organisatorisch-rechtliche Unterschiede hinsichtlich der Klassenstufen:
(Grundlage: § 67 und 68 lit. f. SchUG, Aufsichtserlass 2005)- Nur für schulbezogene Veranstaltungen: Von der 1. bis 8. Schulstufe (d.h. Volksschule und Unterstufe) muss die Anmeldung der Schüler*innen durch die Eltern erfolgen. In der Oberstufe erfolgt die Anmeldung direkt durch die Schüler*innen und die Eltern müssen nur noch informiert werden.
- Bis zur 6. Schulstufe müssen Schüler*innen bei der Veranstaltung wie gewohnt beaufsichtigt werden.
- Ab der 7. Schulstufe genügt statt einer Beaufsichtigung eine Begleitung der Schüler*innen durch Lehrkräfte! Genauer:
- In der 7. und 8. Schulstufe kann die Aufsichtspflicht entfallen, wenn dies zweckmäßig ist und die entsprechende Reife gegeben ist. Viele Schulen lockern in diesen beiden Klassenstufen daher z.B. den Betreuungsschlüssel.
- Ab der 9. Schulstufe (Oberstufe) kann die Aufsichtspflicht entfallen, wenn dies zweckmäßig ist.
- Außerdem: Es ist möglich, die Beaufsichtigung z.B. an Eltern zu delegieren (vgl. § 44a SchUG). Dies empfehlen wir besonders bei zahlenstarken Teilnahmen.
- Um die Teilnahme an Klimademos mit dem Unterricht zu verknüpfen, findet ihr zahlreiche Möglichkeiten auf unserer Materialseite, u.a. einen Arbeitsauftrag zur Demobeobachtung.
- Wer die Eltern informieren oder sich deren Einverständnis zur Teilnahme einholen möchte, kann gerne unsere Vorlagen verwenden (siehe unten).
Meine Schulleitung ist dagegen – Was soll ich tun?
Wenn deine Schulleitung dagegen ist, haben wir hier einige Gegenargumente für dich:
- Die Aktion ist dezidiert parteiunabhängig.
- Auch Fachwissenschaftler*innen nehmen immer wieder an Klimademos teil, siehe etwa ganz besonders präsent am Klimaaktionstag 2024.
- Wählengehen und Klimaschutz sind Themen, die im Lehrplan durch die fächerübergreifenden Themen politische Bildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) legitimiert werden. Klimademonstrationen sind gelebte BNE im besten Sinne. So heißt es zur BNE im Lehrplan (VS, MS, AHS; Leitvorstellungen):
“Schule und Unterricht tragen dazu bei, dass junge Menschen befähigt werden, bei der Bewältigung von gesellschaftlichen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen eine aktive Rolle einzunehmen. […] Schülerinnen und Schüler und das gesamte Schulteam übernehmen gemeinsam Verantwortung […]. Schule […] ermöglicht, sich zu erproben, die Wirkungen des eigenen Handelns zu erleben und diese kritisch zu reflektieren.”
- Bereits 2019 hat das BMBWF (Bildungsministerium) in einem *Erlass* festgehalten:
„Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung räumt dem Klimaschutz sowie der Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert ein und begrüßt ausdrücklich das diesbezügliche Engagement der österreichischen Schülerinnen und Schüler sowie eine entsprechende Befassung mit diesen Thematiken im Rahmen von Projektunterricht oder Exkursionen.“
Diese Äußerung ist natürlich weiterhin relevant. Der Erlass gilt österreichweit für alle Schulen.
Wenn trotz einer landesweit erklärten schulbezogenen Veranstaltung deine Schulleitung gesetzeswidrig (!) keine Teilnahme zulässt, kontaktiere uns bitte (aktion@teachersforfuture.at).
Meine Schulleitung untersagt in Wien die Teilnahme angemeldeter Schüler*innen – Was soll ich tun?
Im SchUG in § 13a Abs 2 sind die Gründe klar geregelt, aus denen Schüler*innen von einer schulbezogenen Veranstaltung ausgeschlossen werden dürfen. Kollektive Untersagungen sind darin sowieso nicht vorgesehen. Für eine rechtmäßige Untersagung müsste gem. SchUG sogar die Klassenkonferenz herangezogen werden. Deine Schulleitung handelt also unrechtens.
Wenn deine Schulleitung unrechtmäßigerweise ihre Untersagung nicht zurückzieht, kontaktiere uns bitte (aktion@teachersforfuture.at).
Wie können wir schulautonom eine schulbezogene Veranstaltung beschließen?
Es besteht im Allgemeinen bei genügend Vorlaufzeit immer die Möglichkeit, dass der SGA/ das Schulforum der Schule schulautonom einen Beschluss zur schulbezogenen Veranstaltung fasst; siehe dazu unter „Rechtliches & Tipps“. Das Abstimmungsergebnis hängt ausschließlich von den Stimmen der Mitglieder des SGA/ Schulforums ab, also NICHT von der Schulleitung (außer bei Stimmengleichheit) (vgl. §§ 63a und 64 SchUG). Wenn nur wenig Zeit bis zur Klimaaktion bleibt, ist durch eine Ausnahmeregelung eine fühere Sitzung möglich:
„Der Schulleiter hat auch ohne Verlangen auf Einberufung den Schulgemeinschaftsausschuss einzuberufen, sofern eine Entscheidung erforderlich ist oder eine Beratung zweckmäßig erscheint.“ (§ 64 Abs 11 für SGA bzw. § 63a Abs 10 fürs Schulforum)
Dürfen/ müssen wir mit Demoschildern und Sprüchen durch die Straßen ziehen?
Wie lautstark Schulen zur Klimaaktion gehen, liegt ganz in eurer Entscheidung. Viele Schulen freuen sich über die Gelegenheit, motivierten Schüler*innen z.B. mit Megaphonen und Bannern Möglichkeiten an die Hand zu geben, ihre Stimme zu erheben und gemeinsam mit ihren Mitschüler*innen für ihre Werte einzustehen.
Es ist übrigens auch absolut in Ordnung, ohne Demoschilder, Banner etc. zur Aktion zu kommen. Viele Schulen haben aber gute Erfahrungen damit, unsere Schüler*innen vorher darauf einzustimmen.
Vor Ort werden die FFF-Moderator*innen jedenfalls für Stimmung sorgen.
Ist die Klimaaktion parteiunabhängig?
Die Veranstaltung ist parteiunabhängig und beinhaltet keine parteipolitische Wahlwerbung oder Wahlempfehlung.
Kontakt
Bei Fragen und Anmerkungen, aber auch Presseanfragen freuen wir uns über eine Mail an info@teachersforfuture.at.








